Hier finden Sie aktuelle Informationen rund ums Bauen.


Nach dem Hessischen Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung müssen Auffüllungen von mehr als 600 cbm bei der Kreisverwaltung angezeigt werden. Zuständig ist das Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Wasser- und Bodenschutz.

Faltblatt des Hess. Innenmisteriums Stand 09/2008 (PDF, 180 K)
Pflicht in Hessen
retten Leben
Download Energieausweise beim BMVBS
Energieausweis für Wohngebäude (Quelle: BMVBS / dena)

Die "Hessische Energiespar-Aktion" bietet vielfältige Informationen zur Energieeinsparung für Hauseigentümer, Mieter und Energieberater.
Hier finden Sie auch Informationen zum Energiepass Hessen sowie den aktuellen Stand zum Energieausweis nach der EnEV des Bundes.

Informationen für Bauherrn zum Netzanschluss und zur Elektroinstallation erhalten Sie unter
