Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Wahrnehmung der gemeinsamen Aufgabe der Abwehr von Gefahren der Verwaltungsbehörden - Gefahrenabwehrbehörden - und Polizeibehörden. Als Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gilt der Schutz vor Schäden, die entweder den Bestand des Staates oder seine Funktionsfähigkeit oder das Leben, die Gesundheit, Freiheit, Ehre oder das Vermögen des einzelnen bedrohen.
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Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Ordnungs- und Gewerberecht
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36341 Lauterbach
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