Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Kreises, des Landrats und der Gemeinden sind dem Anhörungsausschuss vorzulegen, sofern die erlassende Behörde dem Widerspruch nicht zuvor abhilft.
Der Anhörungsausschuss erörtert die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten und wirkt auf eine gütliche Erledigung des Widerspruchs hin. Er besitzt keine Entscheidungskompetenz. Der Widerspruchsführer kann auf einen Termin vor dem Anhörungsausschuss verzichten. In diesem Fall kann die Widerspruchsbehörde unverzüglich einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Anhörungsausschuss
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon (06641) 977-107
Telefax (06641) 977-149
E-Mail: anhoerungsausschuss@vogelsbergkreis.de
Sachbearbeiter:
Herr Simon (ltd. Verwaltungsdirektor)
Herr Dr. Wettlaufer (Verwaltungsdirektor)