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Einbürgerung

Deutsche / Deutscher werden durch Einbürgerung

 

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und deutsche(r) Staatsangehörige(r) werden wollen, können Sie sich ab dem 16. Lebensjahr auf Antrag einbürgern lassen. Für jüngere Ausländer muss der gesetzliche Vertreter die Einbürgerung beantragen. 

 

Zuständigkeit

 

Bewohner aus dem Bereich der Stadt Schotten wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung; für den Bereich aller anderen Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises werden die Einbürgerungsanträge hier bei der unteren Einbürgerungsbehörde des Vogelsbergkreises abgegeben, wo schließlich auch die Urkunden ausgehändigt werden.

 

Kosten der Einbürgerung

 

Pro Person sind 255,- € zu bezahlen. Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, haben 51,- € zu zahlen. 

 

Voraussetzungen

 

Sie können entweder einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben oder die Einbürgerung kann im Ermessen der Behörde stehen. 

 

Anspruch auf Einbürgerung gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

 

Ermessenseinbürgerung gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

Bitte beachten Sie, dass hier nur die allgemeinen Voraussetzungen aufgeführt werden können.

 

Ihre konkreten Fragen können Sie gerne per Anruf oder in den u.a. Sprechzeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung mit uns abklären.

 

Den Antrag können Sie sich hier herunterladen, von uns zusenden lassen oder in der Sprechzeit abholen. Im persönlichen Gespräch erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für den Einbürgerungsantrag benötigen.

 

Ihre Einbürgerungsbehörde

 

Vogelsbergkreis

Der Kreisausschuss

Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten

Einbürgerungsbehörde

Goldhelg 20

36341 Lauterbach

Telefon: (06641) 977-134

Fax:       (06641) 977-144

E-Mail: einbuergerung@vogelsbergkreis.de

 

Persönliche Vorsprache und telefonische Anfragen:

 

Montags, Donnerstags und Freitags: 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstags:  08.00 bis 17.00 Uhr

Mittwochs ist geschlossen! 

 

Bitte während der Sprechzeit im Warteraum der Ausländerbehörde eine Nummer ziehen! 

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Antrags nur mit Termin möglich ist!

 


Formulare:

Hier können Sie Ihren Einbürgerungsantrag ausdrucken oder ihn zum späteren Ausfüllen herunterladen.

Einbuergerungsantrag2011.pdf

103 K

Wenn Sie telefonisch einen Termin zur Abgabe Ihres Einbürgerungsantrags vereinbaren, können Sie auf den beiden folgenden Formularen die Dokumente und Nachweise ankreuzen, die Sie bei Antragstellung vorlegen müssen.

Vorzulegende_Unterlagen_-_Kinder_unter_16_Jahren.pdf

Vorzulegende_Unterlagen_ab_16_Jahre.pdf

Zustimmungserklaerung.pdf


Links:

Über den folgenden Link gelangen Sie zur Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Auf dieser Seite finden Sie einen Einbürgerungsantrag, den Sie am  Computer ausfüllen können sowie weitere Informationen und Vordrucke.

 Hessisches_Ministerium_des_Innern_und_fuer_Sport

 


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