Prämisse auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit ist auch der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, die beim Verzehr von Fleisch und Fleischerzeugnissen entstehen können.
Sachgebietsleiterin: Frau Dr. Litmeyer, Amtstierärztin
In 23 Fleischbeschaubezirken des Vogelsbergkreises wird für alle Schlachttiere die Durchführung der Fleischbeschau durch
› Herrn Schröder, hauptamtlicher Fleischkontrolleur
sowie dem nebenberuflichen Fleischuntersuchungspersonal, bestehend aus
› 12 amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen und
› 5 amtlichen Fachassistenten / Fachassistentinnen
organisiert und die Fleischhygiene überprüft.
Insbesondere beinhaltet dies
Folgende Informationen können Sie hier downloaden:
Formblatt zur Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme am Wildschwein durch Jagdausübungsberechtigte
Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen unter 20kg Körpergewicht
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach
Telefon (06641) 91168-0, -15, -37
Telefax (06641) 91168-46
E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de