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Fleischbeschau, Fleischhygiene

Prämisse auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit ist auch der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, die beim Verzehr von Fleisch und Fleischerzeugnissen entstehen können.

Sachgebietsleiterin: Frau Dr. Litmeyer, Amtstierärztin

In 23 Fleischbeschaubezirken des Vogelsbergkreises wird für alle Schlachttiere die Durchführung der Fleischbeschau durch
› Herrn Schröder, hauptamtlicher Fleischkontrolleur
sowie dem nebenberuflichen Fleischuntersuchungspersonal, bestehend aus
› 12 amtlichen Tierärzten / Tierärztinnen und
› 5 amtlichen Fachassistenten / Fachassistentinnen
organisiert und die Fleischhygiene überprüft.

Insbesondere beinhaltet dies


Folgende Informationen können Sie hier downloaden:
 
Formblatt zur Lebensmittelsicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen

Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme am Wildschwein durch Jagdausübungsberechtigte

Merkblatt zur Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen unter 20kg Körpergewicht

 

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Vogelsbergstraße 32 
36341 Lauterbach

Telefon (06641) 91168-0, -15, -37
Telefax (06641) 91168-46
E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de

    


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