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Gewerberecht

Gewerberecht ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Das Gewerberecht ist zugleich Begrenzung der Gewerbefreiheit, einem der ältesten bürgerlichen Rechte im modernen Staat. Das Gewerberecht im engeren Sinne stellt besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden.

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist bei der Stadt oder Gemeinde des Unternehmenssitzes anzuzeigen. Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn eine Tätigkeit sowohl selbstständig als auch auf Dauer sowie mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Die Ausübung eines freien Berufes oder Urproduktion sind nichtgewerbliche Selbstständigkeit.

Ob ein Gewerbe erlaubnispflichtig ist, erfahren Sie bei der örtlich zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder bei uns. 

Wichtigste Normierungen des Gewerberechts im engeren Sinne in Deutschland sind:

Die Gewerbeordnung
Die Handwerksordnung
Das Gaststättengesetz
 

Weitere Informationen und entsprechende Vordrucke können Sie telefonisch anfordern oder hier herunter laden.
   

Schriftlich oder telefonisch erreichen Sie uns unter:

Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss 
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Gewerbeamt
Goldhelg 20  
36341 Lauterbach

Telefon:  06641/ 977-102, -133
Fax:        06641/ 977-149
E-Mail:   
ordnungsbehoerde@vogelsbergkreis.de

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