Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Bestandteil des SGB XII und ist im Vierten Kapitel §§ 41 ff. geregelt.
Es sieht vor, dass Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder voll erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf Antrag staatliche Grundsicherungsleistungen erhalten können, wenn ihr Einkommen und Vermögen und gegebenenfalls das ihres Partners unter bestimmten Grenzen liegt.
Ein entsprechender Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Kontaktadresse für Fragen und Informationswünsche:
Amt für Soziale Sicherung
-Grundsicherung-
Frau Fröhlich Buchstaben A - H Tel. 06641 - 977 276
Herr Kröll Buchstaben I - K Tel. 06641 - 977 - 202
Herr Röhr Buchstaben L - Z Tel. 06641 - 977 216