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Katastrophenschutz

Eine Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind. Untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landrat des Vogelsbergkreises.

Einheiten im Katastrophenschutz sind im Vogelsbergkreis:

Im Rahmen des Katastrophenschutzes werden regelmäßg Übungen durchgeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim

Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Allgemeine Gefahrenabwehr
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 06641/977-3012
Fax: 06641/977-3010
E-Mail: brandschutz@vogelsbergkreis.de 


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