Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schüler und Schülerinnen der 1. - 9/10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden: Grundstufe der Berufsschule, Berufsfachschule, Be-rufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr. Die Erstattung muss beantragt werden. Der Antrag (PDF) ist bei den Schulsekretariaten und direkt beim Schulverwaltungsamt erhältlich. [mehr]
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Vogelsbergkreis
Schulverwaltungsamt
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: 06641/ 977-298 oder -295
Fax: 06641/ 977-290
E-mail: schulverwaltungsamt@vogelsbergkreis.de
Antrag als PDF-Datei zum Download: Antrag auf Schülerbeförderungskosten