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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung regelt die Erstattung von Fahrtkosten von und zur Schule für Schüler und Schülerinnen. Für Schüler und Schülerinnen der 1. - 9/10. Klasse der allgemeinbildenden Schulen besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Weiterhin kann auch für folgende Schulformen eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden: Grundstufe der Berufsschule, Berufsfachschule, Be-rufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr. Die Erstattung muss beantragt werden. Der Antrag (PDF) ist bei den Schulsekretariaten und direkt beim Schulverwaltungsamt erhältlich.   [mehr
   
Weitere Informationen erhalten Sie beim:

Vogelsbergkreis
Schulverwaltungsamt 
Goldhelg 20 
36341 Lauterbach

Telefon: 06641/ 977-298 oder -295
Fax:       06641/ 977-290
E-mail:   schulverwaltungsamt@vogelsbergkreis.de

 

Antrag als PDF-Datei zum Download: Antrag auf Schülerbeförderungskosten


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