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Informationen des Amtes für Soziale Sicherung

Das Angebot des Amtes für Soziale Sicherung umfasst Sozialhilfe außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Ausbildungsförderung und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Zwölftes Buch – (SGB XII) erhalten Personen, die entweder vorübergehend oder dauerhaft nicht erwerbsfähig sind. Für die vorübergehend erwerbsunfähigen Personen wird Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt und dauerhaft erwerbgeminderte Personen bzw. Personen die das 65. Lebensjahr vollendet haben erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Existenzsicherung teilt sich seit 1.1.2005 auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (erwerbsfähige Personen und deren Angehörige) und die o.g. Hilfen nach dem SGB XII auf.

  • Neben den Leistungen zur Existenzsicherung außerhalb von Einrichtungen werden Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen gewährt. Alle Sozialhilfeleistungen sind vom Einkommen und Vermögen der Hilfesuchenden abhängig.
  • Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen umfasst Leistungen für den Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege. Vor einer Unterbringung in einer Einrichtung erfolgt grundsätzlich eine persönliche Beratung, um zu klären, ob die notwendigen pflegerischen Hilfen nicht im häuslichen Umfeld, beispielsweise von ambulanten Diensten, erbracht werden können.
    Eine Liste der Senioren- und Pflegeheime finden Sie hier.
  • Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten Anspruchsberechtigte Leistungen für den Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe und Erholungshilfe.
  • Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte nehmen einen immer größeren Raum im Leistungsspektrum des Bundessozialhilfegesetzes ein. So werden im Rahmen der Frühförderung Kosten für heilpädagogische Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter übernommen - inklusive der speziellen Frühförderung für hör-und sehgeschädigte Kinder.
    Für schwerbehinderte Kinder werden darüber hinaus Integrationsplätze in Regelkindergärten durch das Amt für Soziale Sicherung des Vogelsbergkreises gefördert. Daneben werden Leistungen für Schwerstbehindertenbeförderung, Hilfen für eine angemessene Schulbildung, behindertengerechte Umbaumaßnahmen usw. im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt. Pflegende Angehörige können nach dem BSHG Hilfen zur Entlastung erhalten. Daneben werden noch weitere Aufgaben im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes im Bereich des Betreuten Wohnens wahrgenommen.
    Eingliederungshilfe umfasst auch die Finanzierung von Tagesstätten-Plätzen für psychisch Kranke. [mehr]
  • Um jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Leistungen kommen dann in Frage, wenn der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist und es sich außerdem um einen förderungsfähigen Ausbildungsweg handelt. [mehr]
  • Für staatliche Leistungen an Asylbeweber gilt das Asylbewerberleistungsgesetz. [mehr]

    Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei:
    Vogelsbergkreis
    Amt für soziale Sicherung
    Goldhelg 20 
    36341 Lauterbach

    Telefon 06641/977-0
    Telefax 06641/977-224

    E-Mail: afss@vogelsbergkreis.de

Umfangreiche Informationen Sozialen Diensten, Einrichtungen und Beratungsstellen im Vogelsbergkreis und wichtige Adressen erhalten Sie hier .


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