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Tierschutz, Tiergesundheit

Die Tierhaltung im gewerblichen und auch im privaten Bereich müssen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen erfüllen.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überprüft solche Tierhaltungen auf die Einhaltung dieser Mindestanforderungen. 

Entprechende Merkblätter zur artgerechten Tierhaltung können Sie hier downloaden:

Merkblatt für Hundehalter

Merkblatt zur Kälberhaltung

Witterungsschutz für Weidetiere

 

Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren im Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Näheres dazu finden Sie unter der Rubrik "Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz".

  


Weitere Informationen erhalten Sie bei: 

Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz  
Vogelsbergstraße 32  
36341 Lauterbach
Telefon (06641) 91168-0
Telefax (06641) 91168-46
E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de

Die örtliche Zuständigkeit der Tiergesundheitsaufseher erfahren Sie, wenn Sie diesem Link folgen.
   


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