Die Tierhaltung im gewerblichen und auch im privaten Bereich müssen die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen erfüllen.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überprüft solche Tierhaltungen auf die Einhaltung dieser Mindestanforderungen.
Entprechende Merkblätter zur artgerechten Tierhaltung können Sie hier downloaden:
Witterungsschutz für Weidetiere
Zum Schutz der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren im Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Näheres dazu finden Sie unter der Rubrik "Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz".
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach
Telefon (06641) 91168-0
Telefax (06641) 91168-46
E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de
Die örtliche Zuständigkeit der Tiergesundheitsaufseher erfahren Sie, wenn Sie diesem Link folgen.