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Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz

Die Hauptaufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung. Ausgegangen wird hierbei immer von Lebensmitteln sowie Futtermitteln, aber auch von Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs) und Kosmetika.

Es werden in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, Hygienekontrollen durchgeführt und Proben entnommen, um gesundheitliche Gefahren und wirtschaftliche Schäden vom Verbraucher abzuwenden und Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu ahnden. 

Die entnommenen Proben werden bakteriologisch, chemisch und auf ihre substantielle Zusammensetzung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) untersucht.

Die Kontrollen der Betriebe erfolgen je nach Betriebsart in regelmäßigen Abständen und in der Regel unangekündigt.

Eine augenblickliche Reaktion der Lebensmittelkontrolleure erfolgt bei Verbraucherbeschwerden oder Informationen des Ministeriums über Gefahren bzw. bei Rückrufaktionen.

 

Um zu den Informationsblättern zur Lebensmittelüberwachung zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link.

 

Nützliche Informationen rund um Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung erhalten Sie auch hier:

www.verbraucherfenster.hessen.de

www.lebensmittelwarnung.de

 

    
Weitere Informationen erhalten Sie bei: 

Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Vogelsbergstraße 32  
36341 Lauterbach 
Telefon (06641) 91168-0 
Telefax (06641) 91168-46 
E-Mail: avv@vogelsbergkreis.de 

Die örtliche Zuständigkeit der Lebensmittelkontrolleure erfahren Sie, wenn Sie diesem Link folgen.

 


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