Wer eine Schusswaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt über sie ausüben möchte, benötigt dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese Erlaubnis muss bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerberecht beantragt werden. In der Regel werden Waffenbesitzkarten nur an Personen erteilt, die z. B. über einen gültigen Jagdschein verfügen, die regelmäßig Schießsport betreiben oder die Waffen geerbt haben. Es gibt jedoch auch Schusswaffen, die nicht registriert werden müssen, für die keine Waffenbesitzkarte erforderlich ist. Sofern Sie sich vergewissern möchten, dass Ihre Waffe (Luftgewehr, Schreckschusswaffe etc.) nicht der Waffenbesitzkartenpflicht unterliegt, so können Sie sich jederzeit an die für Sie zuständige Abteilung Ordnungs- und Gewerberecht oder an die Polizeibehörde wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Vogelsbergkreis
Amt für Aufsichts- und Ordnungsangelegenheiten
Waffenbehörde
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags Termin nur nach Vereinbarung!
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Fax: (06641) 977-149
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