Die Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidi-gungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie Kulturgut vor äußeren Einwirkungen zu schützen.
Es werden Maßnahmen wie:
vorbereitet und organisiert.
Der Vogelsbergkreis hat die Städte und Gemeinden bei ihren Aufgaben im Zivilschutz zu beraten und zu unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim
Vogelsbergkreis
Der Kreisausschuss
Allgemeine Gefahrenabwehr
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 06641/977-3012
Fax 06641/977-3010
E-Mail: brandschutz@vogelsbergkreis.de